Wie gestalte ich meine PKV nachhaltig und zukunftssicher?
Im Bereich Auswahlkriterien haben Sie für Sich festgelegt, welche Leistungsinhalte eine Vertrag enthalten soll. Nun geht es an die Prüfung, welcher Tarif, beziehungsweise welche Tarifkombination diese Leistungen anbietet und welche Tarife Sie wie kombinieren müssen, um die gewünschten Leistungen zu erreichen.
Hierzu müssen Sie zunächst wissen, dass Versicherer zum einen Bausteintarife, und zum anderen Kompakttarife anbieten.
Bausteintarife
Der Versicherungsschutz setzt sich aus drei Grundbereichen zusammen:
- ambulante Leistungen
- stationäre Leistungen und
- Zahnleistungen
Nach dem Baukastenprinzip können Sie ein individuelles Paket, genau auf Ihre Vorstellungen passend, zusammen stellen. Sie können Selbstbehalte in mehreren Stufen wählen, sich im Krankenhaus zwischen Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer entscheiden sowie die Chefarztbehandlung wählen und Sie können die Erstattungshöhe für Zahnersatz selbst bestimmen.
Bausteintarife sind in der Regel schon längere Zeit am Markt. Daher finden sich hier häufig größere Kollektive von Versicherten aller Altersstufen.
Kompakttarife
Kompakttarife sind durch den Versicherer zusammengestellte Versicherungskonzepte und meistens eher unflexibel.
Da diese Tarife meist jünger sind, sind hier zweifellos häufig zeitgemäßere Formulierungen in den Bedingungen zu finden. Auch sind diese Tarife häufig etwas günstiger da hier in der Regel viele jüngere Versichert sind, deswegen auch weniger Kosten anfallen und die Prämien für Einsteiger bewusst niedrig angesetzt werden um zunächst hohe Zuwachsraten zu haben. Dies birgt aber auch die Gefahr höherer Beitragssprünge, wenn der Versicherer nicht sehr vorsichtig kalkuliert.
Achten Sie auf ausreichende Wechselmöglichkeiten und Optionsrechte zur Verbesserung des Versicherungsschutzes wenn Sie in einem billigeren Tarif mit eingeschränkten Leistungen einsteigen.
Pflegeversicherung
Hinzu kommt die Pflegepflichtversicherung, die, wie der Name schon sagt, bei jedem Vertrag obligatorisch ist, oder, falls anderweitig versichert, nachgewiesen werden muss.
Nun gibt es eine ganze Reihe an Leistungen, die in der Grundversicherung (weder in Baustein-, noch in Kompakttarifen) nicht zwangsläufig eingeschlossen sind, aber durch ergänzende Tarife in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden können:
Hierzu zählen:
- Krankentagegelder - zum Einkommensausgleich bei längerer Krankheit
- Krankenhaustagegelder - zur finanziellen Absicherung bei Krankhenhausaufenthalten
- Kurleistungen - zur Erstattung von Behandlungsmaßnahmen oder Unterbringungskosten während Kuren
- Pflegezusatzversicherungen - als zusätzliche Absicherung im Pflegefall
- Auslandsreiseversicherungen - zur Absicherung auf Urlaubsreisen und/oder berufliche bedingten Auslandsaufenthalten
- Tarife für Naturheilverfahren - für nicht nur schulmedizinisch anerkannte Behandlungsmaßnahmen
- Vorsorgeuntersuchungstarife - für erweiterte Vorsorgeuntersuchungen
- Beitragsentlastungstarife - zur Beitragsreduzierung im Alter
Bei der Vertragsgestaltung sollten Sie auf fachkundige Hilfe zurückgreifen, denn auch die Inhalte dieser vermeintlich "kleinen Zusatztarife " unterscheiden sicher erheblich. Hinzu kommt, dass die Analyse Ihrer persönlichen Situation (z.B. Berufs- oder Familienstand) berücksichtigt werden muss.
Wie wichtig Kompetente Hilfe ist, zeigt sich auch am Bereich der vertraglichen Pflichten.
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