Die vertraglichen Leistungszusagen in den Versicherungsbedingungen sind das wesentliche Unterscheidungskriterium, beim Vergleich von Versicherungstarifen. denn ein Versicherer ist nur zu den Leistungen verpflichtet, die vertraglich vereinbart sind und die Unterschiede sind immens.
Wenn Sie einen geeigneten Tarif suchen reicht es nicht aus, zu vergleichen ob ein Tarif die Kosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer übernimmt oder für Zahnersatzleistungen 80% oder 90% erstattungsfähig sind.
Über 20 Leistungsbereiche mit mehr als 900 unterschiedlichen Varianten, sollten Sie berücksichtigen, um eine Fehlentscheidung zu vermeiden:
Exemplarisch habe ich Ihnen einige Fragen zusammengestellt:
• Bis zu welchem Umfang werden ärztliche Honorare erstattet?
• Welche Einschränkungen gelten für den "Auslandsschutz"?
• Gibt es Einschränkungen bei der ambulanten und/oder stationären Arztwahl?
• Welche Regelungen gelten für Heilmittel?
• Welche Hilfsmittel sind versichert?
• Bestehen Einschränkungen bei der Erstattung einer Psychotherapie
• Welche Besonderheiten gelten bei stationärer Behandlung
• In welchen Krankenhäusern besteht ein Leistungsanspruch?
• In welchem Umfang sind Krankentransporte versichert?
• Gibt es Optionen zur Vertragsumstellung ohne Gesundheitsprüfung?
• Bestehen besondere Regelungen bei der Kindernachversicherung?
Ein konkretes Beispiel: Der Versicherer wirbt mit der Aussage:"Psychotherapie ist versichert".
Im Tarif ist genau beschrieben ob hierunter zu verstehen ist, dass:
- nur bis zu 20 Sitzungen jährlich erstattet werden oder alle zur Heilung notwendigen
- 100% der anfallenden Kosten ertattet werden oder vielleicht nur 70%,
- sie nur Ärzte aufsuchen dürfen, oder auch andere Behandler wie z.B. Psychotherapeuten.
Einfache Beispielberechnung: Eine privatärztliche Therapiesitzung kostet derzeit ca. 90 €. Bei 2 Sitzungen wöchentlich (was bei einer schweren Erkrankung sicherlich nicht zu viel ist) würden sich die jährlichen Behandlungskosten auf 9.360,--€ belaufen.
Wenn Ihr Tarif beispielsweise nur 20 Sitzungen erstatten würde müssten Sie in diesem Beispiel also 7.560,--€ selber tragen, wenn Sie den "falschen" Behandler gewählt haben sogar alles - ein teurer Auswahlfehler.
Damit Sie sich im Vorfeld einer Beratung näber über die Tarifinhalte und Auswahlkriterien informieren können empfehle ich Ihnen:
- den "Leitfaden zu privaten Krankenversicherung" für eine weitreichende Information,
- den "Kriterienfragebogen zur PKV" zur Erstellung Ihres Versicherungsprofils
Wenn sie sich nun für einen bestimmten Leistungsumfang entscheiden haben, stellt sich nun die Frage, ob ein Versicherer Sie nun in dem von Ihnen gewählten Tarif auch versichert.