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	<title>Kommentare für </title>
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		<title>Kommentar zu Anzeigepflichtverletzung und Pflichten von Müssen Bagatellerkrankungen angezeigt werden &#124;</title>
		<link>http://www.luhv.de/2011/01/29/anzeigepflichtverletzung-und-pflichten/#comment-24</link>
		<dc:creator>Müssen Bagatellerkrankungen angezeigt werden &#124;</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Aug 2011 22:11:23 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Anzeigepflichtverletzung und Fristen [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Anzeigepflichtverletzung und Fristen [...]</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Gesundheitsangaben und vorvertragliche Anzeigepflicht von Müssen Bagatellerkrankungen angezeigt werden &#124;</title>
		<link>http://www.luhv.de/2011/01/28/gesundheitsangaben-und-vorvertragliche-anzeigepflicht/#comment-23</link>
		<dc:creator>Müssen Bagatellerkrankungen angezeigt werden &#124;</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Aug 2011 22:11:07 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Vorvertragliche Anzeigepflicht / Gesundheitsprüfung [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Vorvertragliche Anzeigepflicht / Gesundheitsprüfung [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Beihilfeänderung in Hessen zum 01.01.2012 von Barron</title>
		<link>http://www.luhv.de/2011/07/13/beihilfeanderung-in-hessen-zum-01-01-2012/#comment-20</link>
		<dc:creator>Barron</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Aug 2011 10:14:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.makler-harms.de/blog/?p=192#comment-20</guid>
		<description>Hallo Ferdinnd,

Als Vers.Berater mache ich mich zZt auch im Internet auf die Suche, ob irgendwelche Handfestesten Aussagen über die Ändetzngen im Umlauf sind.

Herr Harms kann es nicht besser ausdrücken, als das man auf die Verabschiedung im Kabinett warten muss.

Ich kann nicht fuer alle PKV Unternehmen sprechen. Schauen Sie mal in den Tarifbed nach unter &quot; änderung des beihilfebemessungssatzes&quot;. Bei uns hat mab eine Frist von 6 Monaten ab Änderung, seine KV richtig umzustellen ohne Gesundgeitspruefung und ohne Wartezeiten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ferdinnd,</p>
<p>Als Vers.Berater mache ich mich zZt auch im Internet auf die Suche, ob irgendwelche Handfestesten Aussagen über die Ändetzngen im Umlauf sind.</p>
<p>Herr Harms kann es nicht besser ausdrücken, als das man auf die Verabschiedung im Kabinett warten muss.</p>
<p>Ich kann nicht fuer alle PKV Unternehmen sprechen. Schauen Sie mal in den Tarifbed nach unter &#8221; änderung des beihilfebemessungssatzes&#8221;. Bei uns hat mab eine Frist von 6 Monaten ab Änderung, seine KV richtig umzustellen ohne Gesundgeitspruefung und ohne Wartezeiten.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Beihilfeänderung in Hessen zum 01.01.2012 von harms</title>
		<link>http://www.luhv.de/2011/07/13/beihilfeanderung-in-hessen-zum-01-01-2012/#comment-19</link>
		<dc:creator>harms</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Aug 2011 10:05:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.makler-harms.de/blog/?p=192#comment-19</guid>
		<description>Hallo Ferdinand Pauschardt,

bei Änderungen der Beihilfesätze  kann der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Meldung zur gewünschten Anpassung Fristen unterliegt. Im neuen (seit 01.01.2009) Versicherungsvertragsgesetz ist dies im §199 geregelt, wonach die Frist für die Meldung 6 Monate beträgt. (früher 2 Monate). Bei Späterer Meldung kann für den zu erhöhenden Anteil eine Risikoprüfung vom Versicherer durchgeführt und auch z.B. Risikozuschläge erhoben werden.

Das bedeutet aber nicht, dass auch immer Lücken hinsichtlich des Leistungsumfanges geschlossen werden. Hier kommt es auf die Vertragsbedingungen an. Eine PKV ist ein privatrechtlicher Vertrag. D.h., das was im Vertrag steht ist versichert. Wenn der Vertrag grundsätzlich schon Lücken aufweist, bleiben diese natürlich bestehen, denn die Bedingungen an sich ändern sich ja nicht mit der Änderung der prozentualen Sätze.

Kürzt die Beihilfe Leistungen, kommt es in erster Linie auf die Bedingungen des Beihilfeergänzungstarifes der PKV an. Ist der Ergänzungstarif auf einzelne Lücken in der Beihilfe beschränkt z.B. Ausgleich der Eigenbeteiligung im Bereich Zahnersatz,Auslandsreisen und Hilfsmitteln, so werden z.B. Kürzungen im Bereich der Heilmittel nicht durch die Vertragsumstellung ausgeglichen.  Es gibt auch Ergänzungstarife, die Lücken (entstehende Lücken) bis zum Umfang des Hauptvertrages decken - in der Regel aber nicht darüber hinaus.

Beispiel: Wenn die PKV in der Psychotherapie max 30 Sitzungen jährlich erstattet (auch im Ergänzungstarif) und würde eine Beihilfeleistung in diesem Bereich gestrichen werden so würden künftig von der PKV 100% der Kosten übernommen werden, max. aber nur bis zu 30. Sitzung jährlich.

Darum sollte man sich vor Vertragsabschluss auch so intensiv mit den Vertragsinhalten beschäftigen - die sind nämlich bei den Versicherern sehr unterschiedlich.

Besonders problematisch sind Versicherungstarife, die im gleichen Umfang wie die Beihilfe leisten - hier könnte eine Reduzierung der Beihilfeleistung auch zu einem sinkenden Leistungsanspruch in der PKV führen (halte ich rechtlich für fragwürdig/bedenklich- steht aber in einigen Tarifen).

Ob ein Tarif den eigenen Ansprüchen gerecht wird, kann aber immer nur im Einzelfall geprüft werden.

Ich hoffe Dir hiermit geholfen zu haben.

Beste Grüße

Lars U. Harms</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ferdinand Pauschardt,</p>
<p>bei Änderungen der Beihilfesätze  kann der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Meldung zur gewünschten Anpassung Fristen unterliegt. Im neuen (seit 01.01.2009) Versicherungsvertragsgesetz ist dies im §199 geregelt, wonach die Frist für die Meldung 6 Monate beträgt. (früher 2 Monate). Bei Späterer Meldung kann für den zu erhöhenden Anteil eine Risikoprüfung vom Versicherer durchgeführt und auch z.B. Risikozuschläge erhoben werden.</p>
<p>Das bedeutet aber nicht, dass auch immer Lücken hinsichtlich des Leistungsumfanges geschlossen werden. Hier kommt es auf die Vertragsbedingungen an. Eine PKV ist ein privatrechtlicher Vertrag. D.h., das was im Vertrag steht ist versichert. Wenn der Vertrag grundsätzlich schon Lücken aufweist, bleiben diese natürlich bestehen, denn die Bedingungen an sich ändern sich ja nicht mit der Änderung der prozentualen Sätze.</p>
<p>Kürzt die Beihilfe Leistungen, kommt es in erster Linie auf die Bedingungen des Beihilfeergänzungstarifes der PKV an. Ist der Ergänzungstarif auf einzelne Lücken in der Beihilfe beschränkt z.B. Ausgleich der Eigenbeteiligung im Bereich Zahnersatz,Auslandsreisen und Hilfsmitteln, so werden z.B. Kürzungen im Bereich der Heilmittel nicht durch die Vertragsumstellung ausgeglichen.  Es gibt auch Ergänzungstarife, die Lücken (entstehende Lücken) bis zum Umfang des Hauptvertrages decken &#8211; in der Regel aber nicht darüber hinaus.</p>
<p>Beispiel: Wenn die PKV in der Psychotherapie max 30 Sitzungen jährlich erstattet (auch im Ergänzungstarif) und würde eine Beihilfeleistung in diesem Bereich gestrichen werden so würden künftig von der PKV 100% der Kosten übernommen werden, max. aber nur bis zu 30. Sitzung jährlich.</p>
<p>Darum sollte man sich vor Vertragsabschluss auch so intensiv mit den Vertragsinhalten beschäftigen &#8211; die sind nämlich bei den Versicherern sehr unterschiedlich.</p>
<p>Besonders problematisch sind Versicherungstarife, die im gleichen Umfang wie die Beihilfe leisten &#8211; hier könnte eine Reduzierung der Beihilfeleistung auch zu einem sinkenden Leistungsanspruch in der PKV führen (halte ich rechtlich für fragwürdig/bedenklich- steht aber in einigen Tarifen).</p>
<p>Ob ein Tarif den eigenen Ansprüchen gerecht wird, kann aber immer nur im Einzelfall geprüft werden.</p>
<p>Ich hoffe Dir hiermit geholfen zu haben.</p>
<p>Beste Grüße</p>
<p>Lars U. Harms</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Beihilfeänderung in Hessen zum 01.01.2012 von Ferdinand Pauschardt</title>
		<link>http://www.luhv.de/2011/07/13/beihilfeanderung-in-hessen-zum-01-01-2012/#comment-17</link>
		<dc:creator>Ferdinand Pauschardt</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 30 Jul 2011 11:58:47 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo!

Mich macht die Aussage im letzten Satz (&quot;Achten Sie unbedingt auch darauf, ob Ihr Vertrag Anpassungsklauseln enthält und ob Anpassungen ohne Gesundheitsprüfungen an “Melde- / Antragsfristen” gebunden sind&quot;) etwas nervös. Kann mir das noch mal jemand erklären. Was ist denn, wenn ich wegen der Änderung wieder Gesundheitsfragen beantworten muss? Vor 20 Jahren, als ich mich privat versichert habe,k war ich kerngesund. Mittlerweile habe ich schon eins zwei Zipperlein, die bei einem neuen vertrag vermutlich zu weit höheren Beiträgen oder sogar zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führen würden. Können die mich dann einfach rausschmeißen zum  01.01.12, wenn ich entsprechende Krankheiten habe?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo!</p>
<p>Mich macht die Aussage im letzten Satz (&#8220;Achten Sie unbedingt auch darauf, ob Ihr Vertrag Anpassungsklauseln enthält und ob Anpassungen ohne Gesundheitsprüfungen an “Melde- / Antragsfristen” gebunden sind&#8221;) etwas nervös. Kann mir das noch mal jemand erklären. Was ist denn, wenn ich wegen der Änderung wieder Gesundheitsfragen beantworten muss? Vor 20 Jahren, als ich mich privat versichert habe,k war ich kerngesund. Mittlerweile habe ich schon eins zwei Zipperlein, die bei einem neuen vertrag vermutlich zu weit höheren Beiträgen oder sogar zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führen würden. Können die mich dann einfach rausschmeißen zum  01.01.12, wenn ich entsprechende Krankheiten habe?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Beihilfeänderung in Hessen zum 01.01.2012 von Vincent</title>
		<link>http://www.luhv.de/2011/07/13/beihilfeanderung-in-hessen-zum-01-01-2012/#comment-15</link>
		<dc:creator>Vincent</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 17 Jul 2011 10:21:42 +0000</pubDate>
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		<description>Hi wo ist der Facebook Gefaellt mir Button? ;)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hi wo ist der Facebook Gefaellt mir Button? <img src='http://www.luhv.de/components/com_wordpress/wp/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' /> </p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Beihilfeänderung in Hessen zum 01.01.2012 von Hans Jung</title>
		<link>http://www.luhv.de/2011/07/13/beihilfeanderung-in-hessen-zum-01-01-2012/#comment-14</link>
		<dc:creator>Hans Jung</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Jul 2011 07:51:57 +0000</pubDate>
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		<description>Hier schreibt ein Berater, der Ahnung vom Thema hat. Seien wir gespannt welche Änderungen tatsächlich kommen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hier schreibt ein Berater, der Ahnung vom Thema hat. Seien wir gespannt welche Änderungen tatsächlich kommen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Hessische Beihilfe will bei Kindern Kosten einsparen von Beihilfeänderung in Hessen zum 01.01.2012 &#124;</title>
		<link>http://www.luhv.de/2011/04/18/hessische-beihilfe-will-bei-kindern-kosten-einsparen/#comment-13</link>
		<dc:creator>Beihilfeänderung in Hessen zum 01.01.2012 &#124;</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Jul 2011 18:46:28 +0000</pubDate>
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		<description>[...] In erster Linie ist sicherlich der Schritt hin zu personenbezogenen Bemessungssätzen absehbar, was aber aus meiner Sicht auch sinnvoll ist und für privat Versicherte durchaus auch zu Vorteilen führen kann. Ob eine Regelung analog der des Bundes kommen wird ist, insbesondere bezogen auf die Angehörigen- und Ehegattenregelung fraglich. Das Hessen hier eine etwas andere Variante wählen wird kann auch aus der bisherigen Anwendung der Beihilfen auf Kinder mit Anspruch auf Familienversicherung in der GKV interpretiert werden. (Siehe Beitrag: Hessische Beihilfe will bei Kindern Kosten sparen) [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] In erster Linie ist sicherlich der Schritt hin zu personenbezogenen Bemessungssätzen absehbar, was aber aus meiner Sicht auch sinnvoll ist und für privat Versicherte durchaus auch zu Vorteilen führen kann. Ob eine Regelung analog der des Bundes kommen wird ist, insbesondere bezogen auf die Angehörigen- und Ehegattenregelung fraglich. Das Hessen hier eine etwas andere Variante wählen wird kann auch aus der bisherigen Anwendung der Beihilfen auf Kinder mit Anspruch auf Familienversicherung in der GKV interpretiert werden. (Siehe Beitrag: Hessische Beihilfe will bei Kindern Kosten sparen) [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Gesundheitsfragen richtig beantworten von Müssen Bagatellerkrankungen angezeigt werden &#124;</title>
		<link>http://www.luhv.de/2011/01/24/54/#comment-12</link>
		<dc:creator>Müssen Bagatellerkrankungen angezeigt werden &#124;</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Jun 2011 19:05:12 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Gesundheitsfragen richtig beantworten [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Gesundheitsfragen richtig beantworten [...]</p>
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	</item>
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