Leistungsvoraussetzungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung  bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung gehört, neben der Krankenversicherung, zu den wichtigsten Versicherungen. Sie sichert Ihnen Ihre Einnahmen, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.

Das fehlen einer Absicherung ist fast immer ein existenzbedrohendes Risiko. Aber auch ein unzureichender Vertrag kann den sozialen Abstieg bedeuten.

Die Voraussetzungen, Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, sind in den verschiedenen Versicherungstarifen sehr unterschiedlich geregelt.

Um herauszufinden, wann man einen Leistungsanspruch erhält ist eine eingehende Überprüfung der Bedingungen notwenddig.

Zunächst ist zu betrachten, was ein Versicherer unter "Beruf" versteht, und wodurch eine "Berufsunfähigkeit" ausgelöst werden kann. 


Die grundlegende Definition aus dem Versicherungsvertragsgesetz § 172 besagt:

"Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht."

Es gibt aber viele Vertragswerke, die diese Klausel kundenfreundlicher ausgestaltet haben.

Daher sollte die Ausgestaltung und weitere Punkte (exemplarisch einige Fragen nachfolgend) eines Vertragswerkes geprüft werden. 

Beispiele:
 

Wie lange muss eine Beeinträchtigung mindestens bestehen, das man von einer Berufsunfähigkeit spricht?

Reicht das vorliegen einer längeren Arbeitsunfähigkeit aus um die Leistung auszulösen?

Kann der Versicherer Sie aufgrund Ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten oder Ausbildung auch auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie trotz Ihrer Erkrankung noch ausüben könnten?

Kann der Versicherer die Leistung verweigern, wenn Sie trotz Berufsunfähigkeit in Ihrem Beruf, eine andere Tätigkeit konkret ausüben?

Welche Vorfälle hat der Versicherer als Ursache für eine Berufsunfähigkeit ausgeschlossen?

Wie lange räumt sich der Versicherer Zeit ein um einen Anspruch zu prüfen und in welchen Abständen muss er Sie über den Bearbeitungsstand informieren?

Wie häufig kann der Versicherer wenn er einmal seine Leistungspflicht anerkannt hat prüfen, ob Sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen?

Legt der Versicherer bei der "Nachprüfung" die gleichen Prüfkriterien zugrunde wie bei der Erstprüfung oder erweitert er den Rahmen bei spätere Prüfungen?

Welche "Mitwirkungspflichten haben Sie zu erfüllen, damit der Versicherer die Leistungsvoraussetzung prüfen kann und damit ein Rentenzahlungsanspruch besteht und bestehen bleibt?

Bestehen Klauseln, durch die der Versicherer nachträglich Vertragsanpassungen vornehmen kann?



Weiterführende Informationen zu den vorgenannten Fragen erhalten Sie im
Leitfaden zur Berufsunfähigkeitsrente.



Für Beamte habe ich aufgrund der besonderen beamtenrechtlichen Betrachtung einen Leitfaden zur Absicherung bei Dienstunfähigkeit erstellt, der auf den Leitfaden zur Berufsunfähigkeitsrente aufbaut.