Gesundheitsprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Gesundheitsprüfung ist ein Teil der Risikoprüfung, die ein Versicherer vor Vertragsabschluss durchführt um zu prüfen, zu welche Konditionen er ihnen Versicherungsschutz anbieten kann.
Es gehört zu Ihren "vorvertraglichen Pflichten", wahrheitsgemäße und umfassende Angaben zu machen. Verstossen Sie gegen diese Pflicht, kann dies schwerwiegende Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.
Warum ist das so und welche Gefahren bestehen hier?
Ein Versicherer berechnet den Beitrag für die Versicherung aufgrund statistisch und mathematisch kalkulierbarer Risiken. Hierbei werden beispielsweise Alter, Geschlecht und statistische Werte wie durchschnittlich Leistungsdauer, Krankheitsrisiken, Bonität und Zahlungsverhalten etc..., berücksichtigt.
Abweichungen von der Norm, z.B. ein höheres Leistungsrisiko beim Kranken gegenüber dem Gesunden muss der Versicherer bewerten und im Vertrag, z.B. durch Zuschläge, oder Ausschlüsse berücksichtigen.
Basierte die Vertragsentscheidung des Versicherers auf falschen Annahmen, weil Sie Ihn ggf. nicht über ein höheres Risiko informiert haben, bedeutet dies, dass der Versicherer seine Entscheidung auch noch Jahre später in Frage stellen kann.
In der Folge kann der Versicherer unter Beachtung von Fristen neu entscheiden, ob den Vertrag unverändert weiterführt, ein nachträglich bekannt gewordenes Risiko gegen einen Beitragszuschlag mitversichert, den Vertrag kündigt, oder im schlimmsten Fall vom Vertrag zurücktritt.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung besteht ein besonderes Problem darin, das ein Versicherer in der Regel erst genau prüft, ob eine Erkrankungen nicht angegeben wurde, wenn Leistungen beantragt werden, d.h., wenn aus Sicht des Versicherten, eine Berufsunfähigkeit bereits eingetreten ist und Leistungen beantragt werden.
Stellt er in der Prüfung fest, das der Vertrag zustande gekommen ist weil ihm im Vorfeld Angaben nicht gegeben wurde kann der Versicherer ggf. also noch nach Jahren die Leistung verweigern.
Glücklicherweise können Sie diese Risiko minimieren, indem Sie (am besten mit professioneller Hilfe) einen Antrag sorgfältig vorbereiten und besonders darauf achten, alle Fragen des Versicherers umfassend und wahrheitsgemäß zu beantworten.
Bezogen auf Vorerkrankungen sind die Fragen der Versicherer unterschiedlich, es lässt sich aber ein Muster feststellen.
Meist wird nach ambulanten Behandlungen und Beschwerden in den letzten Jahren, Krankenhausaufenthalten in den letzten 5 bis 10 Jahren, nach bevorstehenden Behandlungen, nach fehlenden Zähnen und ohne zeitliche Einschränkung nach schweren Erkrankungen und Behinderungen, gefragt.
Damit Sie keine Vorerkrankungen vergessen, sollten Sie im Vorfeld bei Ihren Ärzten anfragen, wann und weswegen Sie dort in Behandlung waren. Die Ärzte müssen Ihnen übrigens, bis auf wenige Ausnahmefälle, Auskunft erteilen:
§10 Dokumentationspflicht
(1) Ärztinnen und Ärzte haben über die in Ausübung ihres Berufes gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen die erforderlichen Aufzeichnungen zu machen. Diese sind nicht nur Gedächtnisstützen für die Ärztin oder den Arzt, sie dienen auch dem Interesse der Patientin oder des Patienten an einer ordnungsgemäßen Dokumentation.
(2) Ärztinnen und Ärzte haben Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen grundsätzlich in die sie betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen der Ärztin oder des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind der Patientin oder dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.
Als Hilfestellung stelle ich Ihnen einen Gesundheitsfragebogen zur Verfügung. Die Fragen decken Umfang und Zeiträume der meisten Versicherer. Eine vorläufige Prüfung späterer Vertragskonditionen, Ausschreibung und die spätere Antragstellung werden hierdurch erheblich erleichtert.
Weitere Anzeigepflichtige Risiken sind z.B. auch der Beruf, das Tätigkeitsbild, Hobbys oder anderweitige Versicherungen und Ansprüche.