Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Gründe, warum eine Berufsunfähigkeit eintreten kann sind vielfältig.



Für die meisten Berufsgruppen besteht eine Grundversorgung über die Deutsche Rentenversicherung, Versorgungswerke oder bei Beamten aufgrund Ihrer beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche




Selbständige, oder Freiberufler, deren Versorgungswerk keine Leistungen vorsieht, oder die nicht in einem Versorgungswerk sind haben keine gesetzlichen Ansprüche und müssen das Risiko komplett selber absichern, aber auch die vorgenannten Gruppen der Anspruchsberechtigten können auch eine private Absicherung nicht verzichten, den Sie leistungen aus der "Grundversorgung" sind meist zu gering.



Zudem sind auch die gesetlichen Leistungen rückläufig:



„Vor dem 01.01.1961 Geborene, die der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, haben einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente nach dem Sozialgesetzbuch VI (§ 240)“.   Doch der Begriff „Berufsunfähigkeit“  entfiel mit  der Rentenreform  zum 1. Januar 2001 ebenso, wie die bis dato bekannte Erwerbsunfähigkeit. Geblieben ist für ältere Versicherte noch der Berufsschutz im Rahmen der Erwerbsminderungsrente, d. h. die „Bindung einer Rente an das Berufsbild.“
 
 

Noch elementarer war der Einschnitt für jüngere Versicherte, denn mit der vorgenannten Reform kam auch für nach 02.01.1961 Geborene ein erheblicher Einschnitt: Ein möglicher Leistungsanspruch auf Erwerbsminderungsrente richtet sich nunmehr nach dem „Restarbeitsvermögen“, unabhängig vom erlernten bzw. ausgeübten Beruf oder dem sozialen Stand.
 

Worauf Sie achtten müssen, wie Sie Bedingungen vergleichen, wie Sie Verträge ausgestalten und wie Sie sich auf die Beratung und den Vertragsabschluss vorbereiten möchte ich Ihnen in diesem Teil der Homepage erläutern und stelle Ihnen zur Vorbereitung Leitfäden und Fragebögen unter den jeweiligen Menüpunkten verlinkt, zur Verfügung.


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