Die Zulagenrente

Die Zulagenrente, im Volksmund eher unter dem Namen „Riesterrente“ bekannt, ist eine Altersvorsorge auf freiwilliger Basis.  Sie wurde eingeführt um die Lücke zu schließen, die aufgrund der Rentenreform (2000/01 um 3% auf akt. 67%) entstanden ist. 


Um die Rentensenkung „abzufedern“ hat der Gesetzgeber für verschiedene  Personenkreise die „Förderfähigkeit“ der Altersversorgung in gewissen Grenzen und für bestimmte, "zertifizierte"  Produkte beschlossen.

 
„Riesterverträge“ bilden Anbieter in vielen gängigen Sparformen ab, wie z.B. mit:

- Fondssparplänen
- Rentenversicherungen mit Garantieverzinsung
- Rentenversicherungen mit Fondsanteilen oder auf Fondsbasis
- Banksparplänen
- Bausparverträgen

Eine Zertifizierung sagt allerdings nichts über qualitative Unterschiede der Produkte aus, sondern lediglich, dass ein Produkt den gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht! 

Unter Beachtung der gesetzlichen Normen, kann die Riesterrente zu einer der lukrativsten Anlageformen, bei gleichzeitig hoher Sicherheit, ausgestaltet werden.

Interessant sind hierbei die Förderungen, mit denen der Gesetzgeber das Altersvorsorgesparen in der Zulagenrente bezuschusst. 

Wie sich die Förderung berechnet, welche Produkte gefördert werden, wer Anspruch auf Förderung hat und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, dass erläutere ich Ihnen iim kombinierten Leitfaden und Fragebogen

Wenn Sie bereits einen Riestervertrag haben, können Sie den Leitfaden gerne auch nutzen, um zu prüfen, ob Ihr Vertrag Ihren Anforderungen entspricht